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AGB

1. Vertragsgegenstand
Grundlage des Vertrages sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen, diese werden spätestens zu Beginn der Arbeiten als Vertragsinhalt akzeptiert. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder zusätzliche Vertragsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung anerkannt worden sind. Unseren Leistungen und somit auch dem liegt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B und C in der neuesten Fassung) zugrunde. Für die Wirksamkeit der mit uns abzuschließenden Verträge wird die Schriftform vereinbart, somit bedürfen auch von unseren Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Technische Bedingungen
Die Baustelle und die Zufahrtswege müssen ausreichend befestigt sein. Der Auftraggeber versichert, dass er sich vor Abschluss dieses Vertrages über die Baustelle, über ihre Zugänglichkeit und allen sonstigen für die Preisfindung und Durchführung des Bauvorhabens wichtigen Akten unterrichtet hat. Vor Arbeitsbeginn sind alle wichtigen Unterlagen und Pläne dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Auch müssen entsprechende behördliche Genehmigungen vorhanden sein.

3. Auftragsdurchführung
Die Firma SaveCon „Die Sanierer“ GmbH ist berechtigt Leistungen an Dritte (Subunternehmer) zu übertragen.

4. Vergütung
Für die Vergütung gelten die Bestimmungen der VOB/B in der neuesten Fassung. Im Rahmen des Bauvertrages können jedoch abweichende Zahlungsfristen vereinbart werden, die jedoch die Firma SaveCon „Die Sanierer“ GmbH nicht in der Grundstruktur der VOB/B benachteiligen dürfen.

5. Abnahme
a) Bezüglich der Abnahme gelten die Vorschriften der VOB/B. Sofern die Firma SaveCon „Die Sanierer“ GmbH als Subunternehmer tätig wird und der Auftraggeber eine Behörde ist, gilt die Abnahme zwischen der Behörde und dem Auftraggeber, auch für die Firma SaveCon „Die Sanierer“ GmbH. Diese muss jedoch von der entsprechenden Abnahme unterrichtet werden.

b) Sofern die Firma SaveCon „Die Sanierer“ GmbH für den Auftraggeber mehrere Bauvorhaben durchführt, ist eine Aufrechnung unzulässig. Die Aufrechnung, bzw. das Zurückbehaltungsrecht oder Schadensersatzansprüche können nur jeweils für das entsprechende Bauvorhaben geltend gemacht werden.

6. Sonstiges
Von allen Angebotsunterlagen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vertragsgrundlage ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit dieses Vertrages und die Gültigkeit anderer Bedingungen dadurch nicht berührt. Als Gerichtsstand wird das Landgericht Stuttgart vereinbart.

Uhingen, den 30.04.2009